Solar-Carport

Solar-Carport

Grüner Mehrwert für Gewerbeflächen: Photovoltaik für Parkplätze und Carports

Im urbanen, versiegelten Raum kann Photovoltaik als Überdachung von öffentlichen und nichtöffentlichen Parkplätzen installiert werden. So werden bereits versiegelte Flächen doppelt genutzt. Die Anlagen bieten außerdem Schatten und verhindern so, dass die Stadt überhitzt. Zudem können die Anlagen direkt mit einer Ladestruktur für Elektromobilität geplant werden. So kann der grüne Strom unmittelbar vor Ort genutzt werden.

Seit dem 01.01.2022 besteht in NRW bei Neubauten eine Pflicht zur Errichtung von Parkplatz-PV. Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BauO NRW 2018 ist beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, der einem Nicht-Wohngebäude dient, über der geeigneten Stellplatzfläche eine PV-Anlage zu installieren.

Aber auch im privaten Bereich kann ein Carport oder eine Garage zur Installation von Solarmodulen dienen.

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